Hausregeln: Geschäftsordnung und Mietbedingungen
Ergänzung zu den allgemeinen Mietbedingungen für alle unsere Mieter: Damit Ihre Aufenthaltsbedingungen am angenehmsten sind, die Sicherheits- und Hygienegarantie für alle höchstmöglich ist und die für Sie gewünschten Einrichtungen am längsten erhalten bleiben, bitten wir Sie, diese Verordnung aufmerksam und durch Ihre Unterschrift zu beachten und sich zu verpflichten, sich an diese Regeln zu halten.
Folgende Punkte sind zu beachten und einzuhalten:
Art. 1: Jede Person, die diese Verordnung nicht mit der Unterschrift am Ende des vom Eigentümer übergebenen Exemplars akzeptiert hat, hat kein Recht auf Zugang zu der in seinem Vertrag bezeichneten Wohnung.
Art2: Die Ankunftszeiten sind nachmittags ab 14.30 Uhr geplant Die Abfahrtszeiten sind am Morgen bis 12.00 Uhr vorgesehen.
Art3: Jeder Besuch oder Aufenthalt von Personen, die nicht die ursprünglich für die Vermietung vorgesehenen, ist von der Beurteilung durch die Eigentümer abhängig, die dann einen zusätzlichen finanziellen Beitrag verlangen können. Das entsprechende Formular ist dann von beiden Parteien auszufüllen und zu unterzeichnen.
Art4: Die Einrichtungen sind in Betrieb. Ansprüche, die länger als 2 Tage nach Eintritt in den Ort auftreten, können nicht zugelassen werden. Bitte melden Sie auch sofort alle Verluste, Schrott oder Verschlechterungen, möglicherweise könnten während Ihres Aufenthalts Lösungen in Betracht gezogen werden, und Ihre Kaution würde dies garantieren.
Art5:Das Cottage Normand soll ein Ort der Ruhe und Ruhe sein. Die Mieter sind verpflichtet, für die Ruhe ihrer Nachbarschaft zu sorgen. Tag- und Nachtgeräusche aller Art sind zu unterschreiten (Schreie, Schläger, Musikinstrumente, Radios, Leser, Fernsehen...) Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, alle Verhaltensweisen zur Ordnung zu rufen, die sie für schädlich für das Cottage und erforderlichenfalls Sanktionen zu verhängen.
Art6: Das Rauchen in Unterkünften ist streng verboten
Art7: Haustiere sind nur im Erdgeschoss des Cottages erlaubt.
Art 8 - Die Gartenmöbel stehen unter der Verantwortung der Benutzer, die alle Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, um sie in gutem Zustand zu halten.
Art9 - . . Die Eigentümer können aufgrund von ungularen oder wiederholten Verstößen gegen einen der Artikel die Sanktionen aussprechen, die sie für angemessen halten, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Vermietung wiederherzustellen. Je nach Fall können sie einen finanziellen Ausgleich, den sofortigen Ausschluss oder den Entzug von Genehmigungen verlangen, die sie zuvor ohne Entschädigung erteilt haben.
Art10: Jeder Missbrauch der Nutzung von Wasser und Strom (erhitzte Fenster offen oder die Wasserhähne offen lassen usw....) wird mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Art11: Diese Verordnung kann jederzeit vom Eigentümer ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Mieter kann keine Entschädigung oder Erstattung in irgendeiner Weise des erlittenen Schadens verlangen.
"Gelesen und genehmigt", "Lu und genehmigt",
Die Besitzer, Die Mieter,
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